Behandlungskosten
Die Abrechnung erfolgt für Versicherte privater Krankenkassen gemäß GebüH von 1985. Private Krankenkassen oder Beihilfen übernehmen häufig ganz oder teilweise die Gebühren. Dies ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Der von uns erstellte Rechnungsbetrag gemäß GebüH von 1985 ist immer in voller Höhe zu entrichten, unabhängig von der Erstattung durch mögliche Beihilfen oder private Krankenkassen. Bitte erkunden Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgt.
Bei Gesetzlichen Krankenkassen erfolgt keine Übernahme der Behandlungskosten von Heilpraktikern. Für gesetzlich Versicherte kann es daher sinnvoll sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Grundsätzlich gilt die jeweilige Honorarvereinbarung mit Ihrem Therapeuten.
Bei Fragen und für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.